Verkehrsrecht: Höhere Bußgelder für Rettungsgassen-Blockierer

bei uns veröffentlicht am27.07.2017

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für Familien- und Erbrecht

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Zusammenfassung des Autors
Der Bundesrat setzt sich dafür ein, Behinderungen der Rettungskräfte bei Verkehrsunfällen zu vermeiden.
In einer einstimmig gefassten Entschließung spricht er sich dafür aus, die Geldbußen für das Nichtbilden einer Rettungsgasse deutlich zu erhöhen sowie Fahrverbote vorzusehen. Das Mindestmaß im Bußgeldkatalog solle bei 200 EUR liegen. Dieser Bußgeldrahmen orientiert sich an den Sanktionen für Rotlichtverstöße im Straßenverkehr.

1. Nicht nur Vorsatz, sondern auch Fahrlässigkeit kann tödlich sein
Die Länder verweisen darauf, dass Unfälle mit Schwerstverletzten und leider auch tödlichen Folgen gerade in jüngster Vergangenheit gezeigt haben, wie wichtig das Bilden von Rettungsgassen ist.

Das vorsätzliche Behindern von Rettungskräften ist zwar seit 30.5.17 ein eigener Straftatbestand. Diese Strafverschärfung, die auf einen Vorschlag des Bundesrats zurückgeht, betrifft allerdings nur absichtliche Verstöße. Aber auch fahrlässiges Verhalten der Verkehrsteilnehmer nach Unfällen gefährde Menschenleben. Daher müssten die Sanktionen auch im Ordnungswidrigkeitsbereich deutlich erhöht werden.

2. Prävention und Aufklärung

Die Länder betonen, dass es weiterer präventiver Maßnahmen zum Bilden von Rettungsgassen bedarf: Neben den Strafen sollten Autofahrerinnen und Autofahrer auch mit bundesweit einheitlichen Beschilderungen und Infotafeln sowie Piktogrammen auf die Bedeutung von Rettungsgassen hingewiesen werden.

3. Neue Fristen für den Führerscheinumtausch
Seine Entschließung fügte der Bundesrat einer Regierungsverordnung zum Umtausch von (Papier)Führerscheinen an, der er mit Maßgaben zustimmte. Sie enthält zahlreiche weitere Änderungen im Verkehrsbereich, unter anderem im Bereich des Fahrlehrerrechts, der Berufskraftfahrer-Qualifikation und der Gebührenordnung.

4. Rasches Handeln angekündigt
Die Entschließung wird nun der Bundesregierung zugeleitet, die sich in den nächsten Wochen mit dem Appell befassen wird. In der Plenarsitzung kündigte der Vertreter des Bundesverkehrsministeriums bereits an, dass die Bundesregierung an einer deutlichen Erhöhung des Bußgeldkatalogs arbeite. Der Bundesrat könnte sich voraussichtlich bereits am 22.9.2017 mit einem neuen Verordnungsentwurf dazu befassen.

Quelle: Plenarsitzung des Bundesrats am 7.7.17

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