Versicherungsrecht: Bargeld unter der Matratze ist bei Diebstahl nur begrenzt versichert

10.12.2016

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Rechtsanwalt

für Familien- und Erbrecht

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Aber: Bei einem Einbruch ist Bargeld nur in sehr begrenztem Maße über die Hausratversicherung abgedeckt – auch wenn es vermeintlich gut versteckt ist.
Null-Zins-Politik, Diskussionen um Strafzinsen und Stresstests für Banken: Da kommt so mancher Bürger auf die Idee, sein Erspartes lieber in bar unter der Matratze aufzubewahren.

Mehr als 40.000 EUR hat jeder Deutsche durchschnittlich „auf der hohen Kante“. Wer solche Beträge jedoch bar mit nach Hause nimmt, geht ein hohes Risiko ein. Zwar deckt die Hausratversicherung auch den Diebstahl von Bargeld ab, allerdings nur bis etwa 1.500 EUR – abhängig vom Versicherungsvertrag. Dabei ist es unerheblich, ob das Geld offen auf dem Tisch liegt oder in der Kaffeedose versteckt ist.

Sicherer liegen Scheine und Münzen in einem Safe. Aber auch dann wird bei Diebstahl die Summe meist nicht komplett ersetzt. Wie viel genau erstattet wird, hängt vom Einzelfall ab. Mitentscheidend ist beispielsweise, wie der Tresor gebaut und verankert ist und welche Bedingungen mit der Versicherung vereinbart wurden.

Selbst in einem Bankschließfach können Sparer nicht unbedingt riesige Summen einlagern. Sie sollten vorher prüfen, ob Bargeld mitversichert ist und unter welchen Bedingungen. Auch bei einigen Hausratversicherungen ist der Inhalt des Bankschließfachs mit abgedeckt.

Verbrauchern rät R+V-Experte Urban, auch in Krisenzeiten höchstens soviel Bargeld zu Hause aufzubewahren, wie sie in zwei bis drei Monaten verbrauchen – nicht mehr. „Neben Einbrüchen drohen auch Brände und Schäden durch Unwetter oder Blitzschlag. Deshalb ist eine Bank immer sicherer als die eigene Wohnung.“

Quelle: www.infocenter.ruv.de

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