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Besitz / Besitzer
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04.11.2005
bei
Rechtsanwalt Dirk Streifler - Partner
Unter Besitz versteht man die tatsächliche Sachherrschaft einer Person über eine Sache. Er wird in den §§ 854 ff.
BGB
geregelt.
Rechtsanwalt Dirk Streifler - Partner
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Streifler & Kollegen Rechtsanwälte
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