Verkehrszentralregister

Verkehrszentralregister

17.01.2006
beiRechtsanwalt Dirk Streifler - Partner
Register zur Erfassung von Verkehrsteilnehmern, die Verkehrsordnungswidrigkeiten begangen haben, § 28 StVG. Sie wird zentral vom Kraftfahrt-Bundesamt in Flensburg geführt.

In der Datei werden Daten gespeichert, die zur Beurteilung der Eignung und Befähigung sowie zur Prüfung der Berechtigung von Verkehrsteilnehmern zum Führen von Kraftfahrzeugen erforderlich sind. Insbesondere werden Entziehungen der Fahrerlaubnis und Sperrfristen für die Wiedererteilung eingetragen.

Für die jeweiligen Verstöße werden im Bereich der Verkehrsordnungswidrigkeiten zwischen ein und vier Punkte, bei Verkehrsstraftaten zwischen fünf und sieben Punkte eingetragen. Die einzelnen Punkteeintragungen werden nach Ablauf festgelegter Fristen gelöscht. Diese Tilgungsfristen betragen:

2 Jahre bei Ordnungswidrigkeiten;

5 Jahre bei Verkehrsstraftaten mit Ausnahme von solchen, die in Verbindung mit Alkohol oder Drogen begangen wurden oder für die die Fahrerlaubnis entzogen wurde oder die Teilnahme an Aufbauseminaren oder verkehrspsychologischer Beratung angeordnet wurde;

10 Jahre in den übrigen Fällen.

Eine Löschung erfolgt immer erst dann, wenn für alle eingetragenen Entscheidungen die Tilgungsreife eingetreten ist.


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