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1 relevante Artikel zu diesem Rechtsgebiet
Gesellschaftsrecht: Stirbt ein Gesellschafter, darf nur sein Nachfolger die Berichtigung des Grundbuchs bewilligen
von
Rechtsanwalt Dirk Streifler - Partner
,
Streifler & Kollegen Rechtsanwälte
04.01.2018
Nach dem Tod eines Gesellschafters einer GbR ist nicht dessen Erbe, sondern der Rechtsnachfolger in den Gesellschaftsanteil berechtigt, die Berichtigung des Grundbuchs zu bewilligen – BSP Rechtsanwälte – Anwalt für Gesellschaftsrecht Berlin
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