Amtsgericht Köln Urteil, 23. Aug. 2016 - 645 Ds 385/16

ECLI:ECLI:DE:AGK:2016:0823.645DS385.16.00
bei uns veröffentlicht am23.08.2016

Tenor

Der Angeklagte ist einer Hehlerei, einer Begünstigung und eines Erschleichens von Leistungen schuldig.

Er wird zu einem Jugendarrest von 4 Wochen verurteilt, der als durch die erlittene Untersuchungshaft verbüßt anzusehen ist.

Von der Erhebung von Kosten und Auslagen wird abgesehen. Der Angeklagte trägt die ihm erwachsenen notwendigen Auslagen.

- angewandte Vorschriften: §§ 257, 259, 265 a I, III, 248 a, 53 StGB, 1, 3 ff. JGG


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Referenzen - Gesetze

Jugendgerichtsgesetz - JGG | § 74 Kosten und Auslagen


Im Verfahren gegen einen Jugendlichen kann davon abgesehen werden, dem Angeklagten Kosten und Auslagen aufzuerlegen.
Amtsgericht Köln Urteil, 23. Aug. 2016 - 645 Ds 385/16 zitiert 4 §§.

Jugendgerichtsgesetz - JGG | § 74 Kosten und Auslagen


Im Verfahren gegen einen Jugendlichen kann davon abgesehen werden, dem Angeklagten Kosten und Auslagen aufzuerlegen.

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Im Verfahren gegen einen Jugendlichen kann davon abgesehen werden, dem Angeklagten Kosten und Auslagen aufzuerlegen.