MedienrechtPresserecht / FilmrechtDie Kanzlei Streifler und Kollegen vertritt Ihrer äußerungsrechtlichen Ansprüche gegenüber Persönlichkeitsverletzungen und unwahren Äußerungen in allen Medien wie Druckerzeugnissen, Film, Hörfunk, Fernsehen und elektronischen Informationsmedien wie dem Internet. Gegen rechtswidrige Wort- und Bildberichterstattung gibt es Abwehrmöglichkeiten wie Unterlassungsansprüche, das Gegendarstellungsrecht, den Widerruf sowie die Möglichkeit, Schadensersatz und Geldentschädigung zu erlangen. Soweit Sie meinen, in rechtswidriger Weise zum Gegenstand von Berichterstattung in den Medien geworden zu sein, hilft Ihnen die Kanzlei Streifler und Kollegen zeitnah und effektiv bei der Durchsetzung Ihrer Rechte. Ebenso beraten wir Journalisten und Autoren hinsichtlich der Beachtung von Rechten Dritter bei der Ausübung der Presse- und Kunstfreiheit. Wir beraten Sie in allen Fragen des Medienrechts.
In unserer Kanzlei wird dieser Bereich maßgeblich betreut von Herrn Rechtsanwalt Tilmann Neumann LL.M.. Sie können uns erreichen: ![]()
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