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Zum Verhalten bei einer - Haus- - durchsuchung

Strafverteidigung in Berlin – Streifler und Kollegen Rechtsanwälte Berlin Mitte – Dipl.-Jur. Philipp Trempenau und RA Dirk Streifler

1. Einleitung
2. Der Durchsuchungsbeschluss
3. Legitimation der Beamten
4. Recht auf einen Anwalt
5. Recht auf Schweigen
6. Sicherstellung und Beschlagnahme von Gegenständen
7. Abschließendes


1. Einleitung


Neben der Verhaftung stellt die Hausdurchsuchung mit Sicherheit den gravierendsten Eingriff in die Rechte des Beschuldigten in einem Ermittlungsverfahren dar. Denn die Wohnung ist durch Art. 13 Abs. 1 GG verfassungsrechtlich geschützt („Die Wohnung ist unverletzlich“).


In der Regel dient eine Hausdurchsuchung der Staatsanwaltschaft dazu, Beweismittel aufzufinden (§ 102 StPO). Dies können Gegenstände aller Art sein, angefangen von einer einfachen Quittung über einen Aktenordner bis hin zur Tatwaffe. Ort der Durchsuchung können die Räumlichkeiten des Verdächtigen selbst sein (§ 102 StPO), ebenso wie die Räumlichkeiten Dritter (§ 103 StPO). Im letzteren Fall ist eine Durchsuchung jedoch nur dann zulässig, wenn nach bestimmten Gegenständen gesucht wird und diese aufgrund von Tatsachen in eben diesen Räumen vermutet werden. Häufig wird es sich dabei um die Büroräume von Steuerberatern, Wirtschaftsprüfern, Anwälten und Unternehmen handeln.

Was ist jedoch zu tun, wenn mehrere Beamte vor der Tür stehen und um Einlass bitten ? Das erste Gebot lautet: Ruhe bewahren. Sie sollten sich klar machen, dass sie selbst nicht mehr als die Durchsuchung zu befürchten haben. Vor allem eine Festnahme droht nicht, da die Beamten ansonsten einen Haftbefehl vorgezeigt hätten. Zweitens sollten Sie sich bewusst darüber sein, dass Sie die Durchsuchung nicht verhindern können. Nun gilt es, die Durchsuchung so geregelt wie möglich von Statten gehen zu lassen. Dabei gibt es einen Grundsatz, den Sie von der ersten bis zur letzten Minute der Durchsuchung beherzigen sollten: Zwar ist Widerstand zwecklos, andererseits sind Sie auch nicht zur Unterstützung der Beamten verpflichtet.

Was das im Einzelnen bedeutet, sollen folgende Ratschläge verdeutlichen.


2. Der Durchsuchungsbeschluss


Die Wohnung ist verfassungsrechtlich besonders geschützt. Deshalb ist den Strafverfolgungsbehörden der Zutritt nur mit einer Erlaubnis durch den Ermittlungsrichter gestattet. Diese Erlaubnis ist der Durchsuchungsbeschluss. In diesem Beschluss steht immer, nach was gesucht wird (besondere Gegenstände oder allgemein nach Beweismitteln). Wenn die Durchsuchung in den Räumen des Verdächtigen stattfindet, muss zudem auch die Straftat bezeichnet sein, aufgrund derer die Durchsuchung stattfindet. Sie haben dazu das Recht, eine Kopie des Beschlusses zu verlangen. Dies sollten Sie im Hinblick auf das weitere Verfahren in jedem Fall tun.



3. Legitimation der Beamten

Bei jeder Durchsuchung gibt es einen Durchsuchungsleiter. Zumindest von diesem sollten Sie sich vor der Durchsuchung den Dienstausweis zeigen lassen und sich Name, Dienstgrad und –stelle notieren. Es wurde von Fällen berichtet, bei denen sich Privatpersonen als Ermittlungsbeamte ausgaben und so Zutritt zu Wohnungen erhielten.


4. Recht auf einen Anwalt


Nach § 137 StPO kann sich der Beschuldigte in jeder Lage des Verfahrens des Beistandes eines Verteidigers bedienen. Dieses Recht sollte vor einer Durchsuchung in jedem Fall wahrgenommen werden. Es steht Ihnen also frei, Ihren Anwalt anzurufen. Sollte dies Skepsis bei den Beamten hervorrufen, können Sie dem Ermittlungsleiter vorschlagen, den Kontakt zu dem Anwalt selbst herzustellen.

Einen Anspruch darauf, dass die Beamten mit der Durchsuchung bis zum Erscheinen des Verteidigers abwarten, haben Sie nicht. Die Erfahrung zeigt aber, dass Sie ein Abwarten erbitten können und dieser Bitte häufig entsprochen wird.


5. Recht auf Schweigen

Unabhängig von Angaben zu Ihrer Person (Name, Alter usw.) sollten die keinerlei Auskunft zum Ermittlungsverfahren geben. Der Wunsch mag groß sein, die unangenehme Durchsuchung durch Einlassungen oder gar Geständnisse zu einem raschen Ende zu bringen. Geben Sie diesem Wunsch nicht nach ! Jegliche Einlassungen, die Sie möglicherweise übereilt von sich geben, können später in der Hauptverhandlung als (belastendes) Beweismittel eingeführt werden. Dadurch verringern Sie Ihre Verteidigungsmöglichkeiten unnötig. Die Ermittlungsbeamten akzeptieren dieses Recht auf Schweigen. Machen Sie sich bewusst, dass sich in einer möglichen Hauptverhandlung noch genügend Möglichkeiten bieten, Stellung gegen die Sie erhobenen Vorwürfe zu nehmen. Das Gericht entscheidet über Unschuld und Schuld. Deshalb können Sie bei Einlassungen gegenüber den Ermittlungsbehörden in aller Regel der Fälle nichts gewinnen sondern nur verlieren.


Sollten sich weitere Personen in den Räumlichkeiten aufhalten (zB Familienangehörige, Mitarbeiter oder Angestellte) sollten diese ebenfalls nicht auf Fragen der Beamten antworten. Es ist Ihnen auch gestattet, diese Personen darauf hinzuweisen.


6. Sicherstellung und Beschlagnahme von Gegenständen

Wenn die Beamten nach einem bestimmten Gegenstand suchen, sollten Sie diesen nach Möglichkeit freiwillig herausgeben. Denn dann muss die Durchsuchung abgebrochen werden. Andernfalls besteht die Möglichkeit, dass im Zuge der Durchsuchung andere Beweismittel gefunden werden, die mit der eigentlichen Straftat in keiner Verbindung stehen. Diese „Zufallsfunde“ können dann sehr wohl zu weiteren Ermittlungsverfahren führen. Daher ist es ratsam, in diesem Fall mit den Beamten zu kooperieren.

Grundsätzlich sollten Sie sich mit der Mitnahme von Gegenständen nicht einverstanden erklären. Denn so wird aus der Sicherstellung eine Beschlagnahme. Und nur eine solche Beschlagnahme kann später vor Gericht angefochten werden. Darüberhinaus müssen jegliche mitgenommenen Gegenstände im Durchsuchungsprotokoll vermekt werden. Verlangen Sie von diesem Protokoll in jedem Fall eine Kopie. Falls Geschäftsunterlagen mitgenommen werden sollen, können Sie ebenfalls um die Möglichkeit bitten, diese für die Geschäftsfortführung zu kopieren. Ebenfalls steht es Ihen frei, die Versiegelung der beschlagnahmten Gegenstände zu verlangen. So sind Ihre Unterlagen vor dem Zugriff Dritter geschützt.


7. Abschließendes

Wichtig ist die Erkenntnis, dass Sie die Durchsuchung nicht verhindern können. Nur äußerst selten führen Einwände zu deren Abbruch. Behindern Sie die Beamten daher nicht bei ihren Ermittlungen. Dies kann allenfalls zu Ihrer Festsetzung oder gar zur Strafverfolgung führen. Darüberhinaus sind Sie jedoch nicht zur Mitwirkung verpflichtet.

Die verkürzte Darstellung bedingt, dass eine vollständige Beschreibung der relevanten Rechtslage hier nicht möglich ist und daher eine professionelle Beratung nicht ersetzt. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.

In unserer Kanzlei wird der Bereich des Strafrechts maßgeblich betreut von Rechtsanwalt Dirk Streifler, Rechtsanwältin Dr. Anna Elena Janke und Rechtsanwalt Thorsten Seelhammer.

Sie erreichen uns:

Streifler & Kollegen
Oranienburger Straße 69
10117 Berlin


Telefon:  030 - 27 87 40 30 
Telefax:  030 - 27 87 40 59
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Letztes Update 14.09.2007 | Copyright© RA Dirk Streifler 2010 | Seite drucken: Zum Verhalten bei einer - Haus- - durchsuchung | Seite einem Freund senden: Zum Verhalten bei einer - Haus- - durchsuchung





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Investieren in Immobilien in Deutschland
 
Grundstückserwerb durch Ausländer in Polen (09.11.2009)
Anwalt für deutsch-polnischen Rechtsverkehr - S&K Anwälte in Berlin Mitte
 
Strafrecht: Ebay: Einrichten eines Mitgliedskontos unter fremden Namen kann strafbar sein (03.11.2009)
Anwalt für Wirtschaftsstrafrecht - Strafrecht - S&K Anwälte in Berlin Mitte
 
Denkmalschutzrecht: Baudenkmäler: Neubau als Förderobjekt (02.11.2009)
Anwalt für Denkmalschutzrecht - S&K Anwälte in Berlin Mitte
 
Europarecht: Riester-Rente: Zulagen auch für „Mallorca-Rentner“ (02.11.2009)
Anwalt für Europarecht - S&K Anwälte in Berlin Mitte
 
Schönheitsreparatur: Pflicht zum Weißen der Decken ist unzulässige Farbwahlklausel (02.11.2009)
Anwalt für Immobilienrecht - Schönheitsreparatur - S&K Anwälte in Berlin Mitte
 
Änderungen im polnischen Arbeitsrecht im Rahmen des sog. Krisenpakets am 22.August 2009 in Kraft getreten (06.10.2009)
polnisch sprechende Rechtsanwälte in Berlin - S&K Rechtsanwälte
 
VG Berlin entscheidet, dass ein 16-jähriger muslimischer Schüler berechtigt ist, außerhalb der Unterrichtszeit einmal täglich in der Schule sein islamisches Gebet zu verrichten (06.10.2009)
Rechtsanwalt für Verwaltungsrecht - S&K Rechtsanwälte in Berlin Mitte
 
Anlegerrecht: Wertpapierprospekte: Kommission baut Bürokratie ab und verbessert Anlegerschutz (01.10.2009)
Anwalt für Anlegerrecht - S&K Rechtsanwälte in Berlin Mitte
 
Entschädigungsansprüche im Bereich des Polizei- u. Ordnungsrechts (29.09.2009)
Rechtsberatung Verwaltungsrecht Rechtsanwälte Berlin Mitte
 
Asyl-Widerrufe auf dem Prüfstand (29.09.2009)
Rechtsberatung zum Asylrecht u. Bleiberecht - S&K Rechtsanwälte Berlin Mitte
 
kostenloser Disclaimer deutsch und englisch (20.09.2009)
Muster: Haftungsausschluss für Webseiten - Rechtsberatung zum Internetrecht - S&K Rechtsanwälte Berlin - Mitte
 
Außergerichtlicher Sanierungsvergleich (20.09.2009)
Insolvenzberatung und Sanierungsberatung - Insolvenzrecht - Wirtschaftsrecht - Rechtsanwalt Dirk Streifler - Berlin Mitte
 
Haftung des Frachtführers: Warendiebstahl eines Mitarbeiters aus dem Umschlaglager (20.09.2009)
Rechtsberatung zum Transport- und Speditionsrecht - S&K Rechtsanwälte in Berlin Mitte
 
eBay-Account: Kündigung durch eBay (20.09.2009)
Anwalt für Internetrecht - S&K Anwälte in Berlin Mitte
 
Strafprozessrecht: Laut BGH kann Abhören privater Gespräch in der U-Haft gegen den fair trial-Grundsatz verstoßen (20.09.2009)
Rechtsberatung zum Strafrecht - Strafverteidigerin RAìn Dr. Anna Elena Janke, LL.M. - S&K Rechtsanwälte Berlin Mitte
 
Persönliche Risiken für Organe von Kapitalgesellschaften - GmbH-Geschäftsführer / AG-Vorstand - (20.09.2009)
Handlungsmöglichkeiten in der Krise - Rechtsberatung zum Gesellschaftsrecht - Insolvenzrecht - Wirtschaftstrafrecht - RA Dirk Streifler - SK Rechtsanwälte Berlin Mitte
 
Real estate acquisition in Berlin (20.09.2009)
legal consultation on real estate matters - Real estate Lawyers Berlin (Germany)
 
Immobilienerwerb in Italien (20.09.2009)
Steuerlichen Aspekte des Immobilienerwerbs durch Kauf, Schenkung oder Erbschaft in Italien - S&K Rechtsanwälte in Berlin Mitte
 
Insolvenz aus Gläubigersicht (20.09.2009)
Insolvenzrecht - Wirtschaftsrecht - Rechtsanwalt Dirk Streifler - Berlin-Mitte
 
Transportrecht: Beweislast für beschädigte Fracht mit unbeschädigter Frachtverpackung liegt beim Absender (20.09.2009)
Rechtsberatung zum Transport- und Speditionsrecht - S&K Rechtsanwälte in Berlin Mitte
 
Markenrecht: Onlineauktion: Haftung des Inhabers eines eBayAccounts (20.09.2009)
Rechtsanwalt für Markenrecht - S&K Rechtsanwälte Berlin Mitte
 
Strafprozessrecht: BVerfG: Beweismittel können auch nach rechtswidriger Wohnungsdurchsuchung verwertet werden (20.09.2009)
Rechtsanwalt für Strafrecht - S&K Rechstanwälte in Berlin Mitte
 
Apothekenrecht: EuGH: Zur Niederlassungsfreiheit und der beruflichen Unabhängigket der Apotheker (20.09.2009)
Anwalt für Apothekenrecht - S&K Rechtsanwälte Berlin Mitte
 
Handelsvertreterrecht: Zu den Voraussetzungen eines Ausgleichsanspruchs iSd § 89 b HGB (20.09.2009)
Anwalt für Handelsvertreterrecht - Wirtschaftsrecht - S&K Rechtsanwälte in Berlin Mitte
 
Leitfaden zum Privatinsolvenzverfahren in England & Wales (20.09.2009)
Rechtsberatung zum Insolvenzrecht – S&K Rechtsanwälte in Berlin Mitte
 
Business Immigration Service - BIS - служба по бизнес-иммиграции (20.09.2009)
Адвокаты лично в руки адвокату Дирку Штрайфлеру
 
Recht der AG: Squeeze-Out von HVB-Kleinaktionären nicht rechtswidrig (20.09.2009)
Anwalt für Gesellschaftsrecht - Recht der AG - S&K Rechtsanwälte in Berlin Mitte
 
Bürgschaftsrecht: Zur Sittenwidrigkeit von Bürgschaften finanziell krass überforderter Lebenspartner (20.09.2009)
Rechtsanwalt für Bürgschaftsrecht - Recht der Bürgen - Recht der Bürgschaftsgläubiger - S&K Rechtsanwälte in Berlin Mitte
 
Rechtsvergleichende Stellungnahme zur englischen Verbraucherinsolvenz und polnischen Novelle über Verbraucherinsolvenz (20.09.2009)
Verbraucherinsolvenz - Restschuldbefreiung in England und Wales - Rechtsanwalt Dirk Streifler - Berlin
 
投资移民 (20.09.2009)
Business Immigration Service (BIS)
 
Wirtschaftsstrafrecht: BGH: Zu betrügerischen Abrechnungen einer Anstalt des öffentlichen Rechts (20.09.2009)
Anwalt für Strafrecht - Wirtschaftsstrafrecht - S&K Rechtsanwälte in Berlin Mitte
 
Das Kuba-Embargo der USA – Bedeutung für EU Bürger (20.09.2009)
verfasst von Edmund Rowan, Attorney at Law - Rechtsberatung zum Deutsch - Kubanischen Rechtsverkehr - S&K Berlin - Mitte
 
Gesellschaftsrecht: GbR: Zur Haftung des ausgeschiedenen Gesellschafters für Mietforderungen (20.09.2009)
Anwalt für Gesellschaftsrecht - Recht der GbR - S&K Rechtsanwälte in Berlin Mitte
 
Unternehmenskauf: Steuerliche Risiken kennen und meiden (20.09.2009)
Rechtsberatung zu Unternehmenskauf Steuerrecht Wirtschaftsrecht Rechtsanwalt Dirk Streifler S&K Rechtsanwälte Berlin Mitte
 
VG Köln zur Verfassungswidrigkeit der Wehrgerechtigkeit (Beschluss vom 23.12.2003, Az: 8 L 3008/03) (20.09.2009)
Rechtsberatung zu Wehrdienst und Kriegsdienstverweigerung S&K Rechtsanwälte Berlin Mitte
 
Insolvenz in England und Wales (10.03.2009)
Rechtsanwalt für Insolvenzrecht - S&K Rechtsanwälte in Berlin Mitte
 
Investitionsführer Polen - Steuersparmodel – polnische GmbH & Co. KG - Besteuerung einer polnischen GmbH & Co. KG - sp. z o.o. komandytowa (17.10.2006)
Besteuerung einer polnischen sp. z o.o. komanditowa - Rechtsanwalt für polnisches Wirtschaftsrecht & Steuerrecht - S&K Rechtsanwälte in Berlin-Mitte
 




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