Rechtsanwalt Norbert Bierbach - Fachanwalt für Familienrecht - Partner

Familienrecht
Englisch, Deutsch
Familienrecht, Erbrecht, Ehescheidung - Streifler & Kollegen
Herr Norbert Bierbach ist Fachanwalt für Familienrecht. Er berät er Sie gerne zu den folgenden Themen und Rechtsgebieten:
- Eherecht
- eheähnliche Lebensgemeinschaft
- Lebenspartnerschaft
- Scheidungsrecht
- Unterhaltsrecht
- Kindschaftsrecht
- Versorgungsausgleich
- Vermögensauseinandersetzung
- Erbrecht
- Kita-Recht
- Prüfungsrecht
- Studienplatz
- privates Baurecht
- gewerbliches und privates Mietrecht
- WEG-Recht
- allg. Zivilrecht inkl. Kauf- und Unfallrecht
- Arzthaftungsrecht
Nach seinem Studium der Rechtswissenschaften an der Rheinischen Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn absolvierte Herr Bierbach dort sein 1. Juristisches Staatsexamen im Jahr 1980. Sein Referendariat durchlief er am Oberlandesgericht Köln und legte im Jahr 1983 sein 2. Juristisches Staatsexamen in Düsseldorf ab, wo Herr Bierbach als Partner einer Rechtsanwaltssozietät (Neuss / Düsseldorf) von 1984 bis 1991 arbeitete.
In den Jahren von 1993 bis 1995 stand Herr Bierbach als Richter im Dienste des Landes Mecklenburg-Vorpommern und war zuletzt als Referent im Justizministerium zuständig für die Einführung neuer Organisationsformen in den Zivilabteilungen der Amtsgerichte. Seit 1996 ist Herr Bierbach wieder als Rechtsanwalt tätig und erwarb seinen Fachanwalt für Familienrecht im Jahr 2001.
Herr Bierbach ist nebenamtliches Mitglied des Landesjustizprüfungsamtes Berlin-Brandenburg.
Artikel (10 from 2798)
We found articles(s)
Familienrecht - Erbrecht - Home
Immobilienrecht
Erbrecht
2. Privates Baurecht
Familienrecht: Trennungsunterhalt kann auch ohne ein früheres Zusammenleben verlangt werden

Baurecht: Baugenehmigung: Erteilung ist unzulässig, wenn Bauwerk nur den Nachbarn ärgern soll

Baurecht: Lärmbeeinträchtigung – Keine Baugenehmigung für Studentenwohnheim mit zu vielen Stellplätzen

Autokauf: Ein Mietwagen ist kein „Werkswagen“

Mietrecht: Wohnungsbesichtigung – Vermieter darf Mietwohnung nicht mit beliebigen Dritten besichtigen

Familienrecht: Hausratverteilung – Bei Zuweisung eines Hundes kommt es auf das Tierwohl an
