Ablauf der Onlinescheidung

bei uns veröffentlicht am14.10.2013

Autoren

Rechtsanwalt

für Familien- und Erbrecht

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Zusammenfassung des Autors
Rechtsanwalt für Familienrecht - BSP Rechtsanwälte in Berlin Mitte
Zunächst füllen Sie hier unser Scheidungsformular sorgfältig aus und senden es uns per Post oder Fax zu.

Im Anschluss daran teilen wir Ihnen mit, welche weitern Unterlagen wir von Ihnen benötigen (z.B. Vollmacht, Heiratsurkunde und ggf. Geburtsurkunde der gemeinsamen minderjährigen Kinder).

Nachdem Sie uns alle notwendigen Unterlagen zugesandt haben, fertigen wir für Sie einen Scheidungsantrag aus und senden Ihnen diesen zur Prüfung zu.

Sobald wir von Ihnen die Freigabe erhalten haben, reichen wir Ihren Scheidungsantrag bei dem zuständigen Familiengericht ein.

Im Anschluss daran fordert das Gericht die Gerichtskosten an und sendet Ihrem Ehepartner den Scheidungsantrag zur Kenntnisnahme zu. Im Falle einer einvernehmlichen Scheidung kann er sich diesem Scheidungsantrag unkompliziert anschließen.

Falls sich beide Ehepartner über ein Scheidung einig sind, erhalten Sie vom Gericht ein Fragebogen zum Versorgungsausgleich. Sobald diese dem Gericht ausgefüllt vorliegen, wird ein Scheidungstermin anberaumt.

In dem Scheidungstermin prüft das Gericht das Vorliegen der Scheidungsvoraussetzungen (Zustimmung zur Ehescheidung, Trennungsjahr etc.).

Wenn alle Scheidungsvoraussetzungen vorliegen, ergeht ein Scheidungsbeschluss und die Ehe ist nach Ablauf der einmonatigen Rechtsmittelfrist rechtskräftig geschieden.