Arbeitgeber: Sachbezugswerte für 2017 stehen fest

bei uns veröffentlicht am11.12.2016

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Zusammenfassung des Autors

Die Sachbezugswerte für 2017 stehen nach der Zustimmung des Bundesrats fest - BSP Rechtsanwälte - Anwältin für Arbeitsrecht Berlin

Nicht angepasst wurde der monatliche Sachbezugswert für freie Unterkunft, der auch im nächsten Jahr 223 EUR beträgt. Der monatliche Sachbezugswert für Verpflegung wurde hingegen um 5 EUR auf 241 EUR erhöht. 

Damit ergeben sich für Mahlzeiten folgende Sachbezugswerte:

Sachbezugswerte für Mahlzeiten

Mahlzeit monatlicher Wert kalendertäglicher Wert
Frühstück 51 EUR (2016: 50 EUR) 1,70 EUR (2016: 1,67 EUR)
Mittag- bzw. Abendessen 95 EUR (2016: 93 EUR) 3,17 EUR (2016: 3,10 EUR)

Quelle: Neunte Verordnung zur Änderung der Sozialversicherungsentgeltverordnung, BR-Drs. 536/16 (B) vom 4.11.2016


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