Arbeitsrecht: Freiwillige Unfallversicherungen: Drei Fallgestaltungen im Überblick
Folgende Aspekte sind hervorzuheben:
Versicherungen des Arbeitnehmers
Deckt die vom Arbeitnehmer abgeschlossene Police ausschließlich beruflich bedingte Unfälle ab, liegen Werbungskosten vor. Wurden hingegen außerberufliche Unfälle abgesichert, handelt es sich um Sonderausgaben. Bei gemischten Verträgen erfolgt eine entsprechende Aufteilung nach Angaben des Versicherungsunternehmens oder eine hälftige Schätzung für beide Bereiche.
Versicherungen des Arbeitgebers
- STEHT BEI VOM ARBEITGEBER ABGESCHLOSSENEN UNFALLVERSICHERUNGEN DIE AUSÜBUNG DER RECHTE AUSSCHLIEßLICH DEM ARBEITGEBER ZU, STELLEN DIE BEITRÄGE IM ZEITPUNKT DER ZAHLUNG NOCH KEINEN ARBEITSLOHN DAR. ERST WENN DER ARBEITNEHMER LEISTUNGEN AUS DEM VERTRAG ERHÄLT, FÜHREN DIE BIS DAHIN ENTRICHTETEN BEITRÄGE ZU BARLOHN, BEGRENZT AUF DIE DEM ARBEITNEHMER AUSGEZAHLTE VERSICHERUNGSLEISTUNG. DAS GILT UNABHÄNGIG DAVON, OB DER UNFALL IM BERUFLICHEN ODER PRIVATEN BEREICH EINGETRETEN IST UND OB ES SICH UM EINE EINZEL- ODER GRUPPENUNFALLVERSICHERUNG HANDELT. DER AUF DAS RISIKO BERUFLICHER UNFÄLLE ENTFALLENDE ANTEIL DER BEITRÄGE IST ZUM ZEITPUNKT DER LEISTUNGSGEWÄHRUNG STEUERFREIER REISE- ODER STEUERPFLICHTIGER WERBUNGSKOSTENERSATZ DES ARBEITGEBERS, DEM BEI DER VERANLAGUNG WERBUNGSKOSTEN IN GLEICHER HÖHE GEGENÜBERSTEHEN.
- KANN DER ARBEITNEHMER DEN VERSICHERUNGSANSPRUCH BEI EINER VOM ARBEITGEBER ABGESCHLOSSENEN VERSICHERUNG UNMITTELBAR GEGENÜBER DEM VERSICHERUNGSUNTERNEHMEN GELTEND MACHEN, STELLEN DIE BEITRÄGE BEREITS IM ZEITPUNKT DER ZAHLUNG DURCH DEN ARBEITGEBER ARBEITSLOHN DAR (BMF VOM 28.10.2009, IV C 5 - S 2332/09/10004).
Artikel zu passenden Rechtsgebieten
Artikel zu sonstiges
Arbeitsrecht: Organisatorische und disziplinarische Einordnung einer Fachkraft für Arbeitssicherheit
von Rechtsanwalt Anwalt für Arbeitsrecht sowie Handels- und Gesellschaftsrecht, Streifler & Kollegen Rechtsanwälte
14.04.2010
Der Arbeitgeber ist gem. § 8 II ASiG verpflichtet, im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses beschäftigte Fachkräfte für Arbeitssicherheit unmittelbar dem Leiter des Betriebs im Rahmen einer Stabsstelle fachlich und disziplinarisch zu unterstellen - BSP Rechtsanwälte - Anwältin für Arbeitsrecht Berlin
Arbeitsrecht: Arbeitgeber darf bei Plusstunden Freizeitausgleich anordnen
von Rechtsanwalt Anwalt für Arbeitsrecht sowie Handels- und Gesellschaftsrecht, Streifler & Kollegen Rechtsanwälte
21.02.2018
Ein Arbeitgeber kann Freizeitausgleich zum Abbau von „Plusstunden“ auf einem Arbeitszeitkonto anordnen, wenn sich seine Weisung dabei in den Grenzen der Billigkeit bewegt – BSP Rechtsanwälte – Anwältin für Arbeitsrecht Berlin
Arbeitsrecht: Wirksam abgemahnt wegen Fußballschauens während der Arbeitszeit
von Rechtsanwalt Anwalt für Arbeitsrecht sowie Handels- und Gesellschaftsrecht, Streifler & Kollegen Rechtsanwälte
11.01.2018
Wer während seiner Arbeitszeit auf dem Dienstcomputer ein Fußballspiel schaut, kann abgemahnt werden – BSP Rechtsanwälte – Anwältin für Arbeitsrecht Berlin
Arbeitsrecht: Grundsätzlich besteht im Kleinbetrieb kein Wiedereinstellungsanspruch
von Rechtsanwalt Anwalt für Arbeitsrecht sowie Handels- und Gesellschaftsrecht, Streifler & Kollegen Rechtsanwälte
29.05.2018
Ein Wiedereinstellungsanspruch kann grundsätzlich nur Arbeitnehmern zustehen, die Kündigungsschutz nach dem Kündigungsschutzgesetz genießen – BSP Rechtsanwälte – Anwältin für Arbeitsrecht Berlin
Arbeitsrecht: Kopftuchverbot als mittelbare Diskriminierung
von Rechtsanwalt Anwalt für Arbeitsrecht sowie Handels- und Gesellschaftsrecht, Streifler & Kollegen Rechtsanwälte
24.05.2018
Die Weisung einer Drogeriemarktkette an eine Kassiererin, am Arbeitsplatz kein Kopftuch zu tragen, ist rechtswidrig – BSP Rechtsanwälte – Anwältin für Arbeitsrecht Berlin