Arbeitsrecht: Die Darlegungs- und Beweislast bei der Fortsetzungserkrankung
Diese Klarstellung traf das Landesarbeitsgericht (LAG) Hamm in einem Fall, in dem um Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall gestritten wurde. Das LAG führte aus, dass der Arbeitgeber von den Krankheitsursachen i.d.R. keine Kenntnis habe, wenn der Arbeitnehmer mehrfach in engem zeitlichen Zusammenhang arbeitsunfähig sei. Daher müsse zunächst der Arbeitnehmer darlegen, dass eine neue Erkrankung vorliege und daher eine Entgeltfortzahlung erfolgen müsse.
Hierzu könne er eine ärztliche Bescheinigung vorlegen. Bei Bestreiten des Arbeitgebers müsse er die Tatsachen darlegen, die den Schluss erlauben, es habe keine Fortsetzungserkrankung vorgelegen. Dabei müsse er seinen Arzt von der Schweigepflicht entbinden (LAG Hamm, 18 Sa 168/05).

Gesetze
Gesetze
1 Gesetze werden in diesem Text zitiert
Gesetz über den Lastenausgleich
Lastenausgleichsgesetz - LAG
Artikel zu passenden Rechtsgebieten
Artikel zu Arbeitsunfähigkeit / Krankheit
Arbeitsrecht: Freizeitausgleich kann auch bei Arbeitsunfähigkeit erfolgen
07.02.2008
Ein Ausgleich von Überstunden durch Freistellung von der Arbeit ist auch während einer krankheitsbedingten Arbeitsunfähigkeit möglich - BSP Rechtsanwälte - Anwältin für Arbeitsrecht Berlin
Arbeitsrecht: Rechtsprechungsänderung: Urlaubsabgeltung bei krankheitsbedingter Arbeitsunfähigkeit
29.04.2009
Nach der bisherigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAG) erlosch der Urlaubsabgeltungsanspruch, wenn der Urlaubsanspruch aufgrund der krankheitsbedingten Arbeitsunfähigkeit des Arbeitnehmers bis zum Ende des Übertragungszeitraums nicht erfüllt werden konnte - BSP Rechtsanwälte - Anwältin für Arbeitsrecht Berlin
Arbeitsrecht: Keine Kürzung des Krankengelds ab Juli 2010
29.10.2010
BSP Rechtsanwälte - Anwältin für Arbeitsrecht Berlin
Arbeitsrecht: Posttraumatische Belastungsstörung kein Dienstunfall
04.05.2008
Die ärztlich attestierte posttraumatische Belastungsstörung eines Kriminalbeamten infolge seiner Tätigkeit als verdeckter Ermittler kann nicht als Dienstunfall anerkannt werden - BSP Rechtsanwälte - Anwältin für Arbeitsrecht Berlin
Arbeitsrecht: Vorlage einer ärztlichen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung schon am ersten Krankheitstag
21.12.2012
diese Entscheidung des Arbeitgebers ist an keine besonderen Ermessensvoraussetzungen gebunden-BAG, 5 AZR 886/11