Gesundheit am Arbeitsplatz: Wann sich der Gang zum Betriebsarzt lohnt
published on 26/05/2016 09:52
Gesundheit am Arbeitsplatz: Wann sich der Gang zum Betriebsarzt lohnt
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Beschäftigte, die einen Zusammenhang zwischen Gesundheitsbeschwerden und ihrem Arbeitsplatz vermuten, können auch zum Betriebsarzt oder zur Betriebsärztin gehen. Das empfiehlt die gesetzliche Unfallversicherung VBG. Betriebsärzte kennen die Verhältnisse des jeweiligen Arbeitsplatzes gut und können Beschäftigte gezielt beraten.
Zu den Aufgaben der Betriebsärzte gehören unter anderem die Beratung und arbeitsmedizinische Vorsorge der Beschäftigten, das Mitwirken bei der Gefährdungsbeurteilung, die Teilnahme an Arbeitsplatzbegehungen sowie das Auswerten von Unfall- und Krankheitsgeschehen. „Wer vermutet, dass seine Rückenschmerzen von der sitzenden Tätigkeit bei Bildschirmarbeit kommen, wendet sich am besten an den Betriebsarzt oder die Betriebsärztin“, empfiehlt Dr. Jens Petersen, Arbeitsmediziner der VBG in Hamburg.
Zum Leistungsspektrum von Betriebsärzten gehören:
• Arbeitsmedizinische Vorsorge
• Begleitung bei betrieblicher Wiedereingliederung nach längerer Erkrankung
• Arbeitsphysiologische, arbeitspsychologische, ergonomische und arbeitshygienische Beratung
• Beurteilung der Arbeitsbedingungen und Gestaltung der Arbeitsplätze, des Arbeitsablaufs und der Arbeitsumgebung
• Beratung bei der Organisation der Ersten Hilfe im Betrieb
• Unterstützung bei Suchterkrankungen
• Beteiligung beim Aufbau eines Gesundheitsmanagements im Betrieb
Weiterführender Hinweis
Mehr Informationen finden Sie in der Broschüre „Leitfaden für Betriebsärzte zu Aufgaben und Nutzen betriebsärztlicher Tätigkeit“ unter www.dguv.de, Stichwort Betriebsärzte.
Zu den Aufgaben der Betriebsärzte gehören unter anderem die Beratung und arbeitsmedizinische Vorsorge der Beschäftigten, das Mitwirken bei der Gefährdungsbeurteilung, die Teilnahme an Arbeitsplatzbegehungen sowie das Auswerten von Unfall- und Krankheitsgeschehen. „Wer vermutet, dass seine Rückenschmerzen von der sitzenden Tätigkeit bei Bildschirmarbeit kommen, wendet sich am besten an den Betriebsarzt oder die Betriebsärztin“, empfiehlt Dr. Jens Petersen, Arbeitsmediziner der VBG in Hamburg.
Zum Leistungsspektrum von Betriebsärzten gehören:
• Arbeitsmedizinische Vorsorge
• Begleitung bei betrieblicher Wiedereingliederung nach längerer Erkrankung
• Arbeitsphysiologische, arbeitspsychologische, ergonomische und arbeitshygienische Beratung
• Beurteilung der Arbeitsbedingungen und Gestaltung der Arbeitsplätze, des Arbeitsablaufs und der Arbeitsumgebung
• Beratung bei der Organisation der Ersten Hilfe im Betrieb
• Unterstützung bei Suchterkrankungen
• Beteiligung beim Aufbau eines Gesundheitsmanagements im Betrieb
Weiterführender Hinweis
Mehr Informationen finden Sie in der Broschüre „Leitfaden für Betriebsärzte zu Aufgaben und Nutzen betriebsärztlicher Tätigkeit“ unter www.dguv.de, Stichwort Betriebsärzte.
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by Rechtsanwalt Anwalt für Arbeitsrecht sowie Handels- und Gesellschaftsrecht, Streifler & Kollegen Rechtsanwälte
27/07/2017 11:18
Eine verspätete Folgebescheinigung kann ausnahmsweise zulässig sein, wenn diese aufgrund eines gesundheitlichen Ausnahmezustands nicht rechtzeitig eingeholt werden konnte.
SubjectsArbeitsunfähigkeit / Krankheit
by Rechtsanwalt Anwalt für Arbeitsrecht sowie Handels- und Gesellschaftsrecht, Streifler & Kollegen Rechtsanwälte
19/04/2017 17:49
Berufsunfähigkeit liegt vor, wenn früherer Tätigkeitsbereich überwiegend nicht mehr erbracht werden kann.
SubjectsArbeitsunfähigkeit / Krankheit
by Rechtsanwalt Anwalt für Arbeitsrecht sowie Handels- und Gesellschaftsrecht, Streifler & Kollegen Rechtsanwälte
12/08/2014 16:06
Wird dem Arbeitnehmer - etwa wegen einer Krankheit - die Erbringung der Arbeitsleistung unmöglich, so wird er von seiner Leistungspflicht frei.
SubjectsArbeitsunfähigkeit / Krankheit
by Rechtsanwalt Anwalt für Arbeitsrecht sowie Handels- und Gesellschaftsrecht, Streifler & Kollegen Rechtsanwälte
23/07/2015 11:23
Die zuständige Krankenkasse kann verpflichtet sein, auch über den Wiedervorstellungstermin hinaus Krankengeld zu zahlen.
SubjectsArbeitsunfähigkeit / Krankheit
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