Internetrecht: Impressum-Check
- Wettbewerbsrecht im Bereich des Internet- und IT-Rechts
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Seit Anfang 2002 muss laut dem Teledienstegesetz (TDG) -nunmehr übergegangen in das Telemediengesetz (TMG) - jede gewerbliche Homepage eine so genannte "Anbieterkennzeichnung" enthalten. Vergleichbar ist diese Kennzeichnung mit dem Impressum einer Zeitung. Was alles anzugeben ist, bestimmt das Teledienstegesetz. Je nach Beruf oder Rechtsform müssen Webseitenbetreiber dabei höchst unterschiedliche Angaben machen.
Die meisten der Homepagebetreiber, die derzeit kostenpflichtig abgemahnt werden, dürften sich fragen, was an ihrem Impressum falsch sein soll.
Lassen Sie deshalb Ihr Impressum im Vorfeld rechtlich prüfen und vermeiden Sie mögliche Rechtsverstöße.
Die Kosten für die Prüfung des Impressums betragen 39,00 Euro inkl. 19 % Mehrwertsteuer für private Webseiten sowie 59,00 Euro zzgl. 19 % Mehrwertsteuer für gewerbliche Webseiten.
Überprüft werden anhand der jeweils einschlägigen gesetzlichen Vorgaben die inhaltlichen Angaben auf mögliche Gesetzesverstöße sowie die Platzierung und Einbindung des Impressums auf Ihren Seiten.
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Artikel 1 § 5 Nr. 1 und 7 dient zugleich der Umsetzung der Richtlinie 2003/58/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Juli 2003 zur Änderung der Richtlinie 68/151/EWG des Rates in Bezug auf die Offenlegungspflichten von Gesellschaften bestimmter Rechtsformen (ABl. EG Nr. L 221 S. 13).
Die Verpflichtungen aus der Richtlinie 98/34/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Juni 1998 über ein Informationsverfahren auf dem Gebiet der Normen und technischen Vorschriften und der Vorschriften für die Dienste der Informationsgesellschaft (ABl. EG Nr. L 204 S. 37), geändert durch die Richtlinie 98/48/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Juli 1998 (ABl. EG Nr. L 217 S. 18), sind beachtet worden.