Unterhaltsleistungen: Neue Regeln zur Opfergrenze bei Selbstständigen

published on 18.07.2012 10:18
Unterhaltsleistungen: Neue Regeln zur Opfergrenze bei Selbstständigen
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Author’s summary by für Familien- und Erbrecht

BFH hat die Opfergrenzen-Berechnung der Finanzverwaltung, die für Selbstständige ungünstig war, für ungültig erklärt-BFH, VI ZR 31/11-Rechtsanwalt für Familienrecht
Selbstständige, die unterhaltsberechtige Personen finanziell unterstützen, dürfen pro Jahr bis zu 8.004 EUR als außergewöhnliche Belastung abziehen. Dieser Höchstbetrag mindert sich, wenn die Einkünfte des Selbstständigen zu niedrig sind (Opfergrenze).

Der Bundesfinanzhof (BFH) hat jetzt die Opfergrenzen-Berechnung der Finanzverwaltung, die für Selbstständige ungünstig war, für ungültig erklärt. Das Finanzamt hat bei der Ermittlung der Opfergrenze bisher nur den Gewinn des Jahres angesetzt, in dem die Zahlungen geleistet wurden. Das war für Selbstständige tendenziell ungünstig, weil deren Einkünfte erheblich schwanken. Der BFH hat dieser Berechnungsweise jetzt auch eine Absage erteilt. Künftig sollen die Finanzämter die Einkünfte eines Dreijahreszeitraums bei der Ermittlung der Opfergrenze heranziehen (BFH, VI ZR 31/11).


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09.06.2016 12:34

Über den familienrechtlichen Ausgleichsanspruch können auch solche staatlichen Leistungen ausgeglichen werden, die beiden Eltern zugutekommen sollen, aber nur einem Elternteil tatsächlich zugeflossen sind.
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11.11.2015 12:25

Der Unterhaltsbedarf des Elternteils bestimmt sich grundsätzlich durch seine Unterbringung in einem Heim und deckt sich regelmäßig mit den dort anfallenden Kosten.
SubjectsAllgemeines
02.01.2014 15:09

Bei einer Vergleichsberechnung sind auch die Angehörigen der Bedarfsgemeinschaft einzubeziehen, in der die unterhaltspflichtige Person lebt.
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