Arbeitsrecht: Keine Versetzung wegen politischer Gesinnung des Ehemanns

published on 27.11.2012 15:12
Arbeitsrecht: Keine Versetzung wegen politischer Gesinnung des Ehemanns

Author’s summary by Anwalt für Arbeitsrecht sowie Handels- und Gesellschaftsrecht

Eine Erzieherin kann wegen der politischen Gesinnung ihres Ehemanns nicht versetzt werden - BSP Rechtsanwälte - Anwältin für Arbeitsrecht Berlin 

Das machte das Arbeitsgericht Lüneburg deutlich. Geklagt hatte eine Erzieherin, die in einer städtischen Kindertagesstätte eingesetzt wurde. Sie wehrte sich damit gegen ihre Versetzung. Die Stadt wollte sie fortan mit anderen Tätigkeiten als denen einer Erzieherin betrauen. Grund der Versetzung waren Proteste von Eltern wegen der Mitgliedschaft des Ehemanns der Erzieherin in der NPD.

Das Arbeitsgericht gab der Klage auf Beschäftigung als Erzieherin statt. Die Versetzung sei vom Weisungsrecht des Arbeitgebers nicht gedeckt. Nach dem Arbeitsvertrag sei die Klägerin als Erzieherin eingestellt worden. Das schränke das Weisungsrecht der beklagten Stadt ein. Diese könne die Klägerin damit auch nur als Erzieherin beschäftigen. Die Stadt könne sich auch nicht mit Erfolg darauf berufen, sie habe die Maßnahme auch zum Schutz der Klägerin selbst angeordnet. Die Fürsorgeverpflichtung der Stadt als Arbeitgeberin führte nicht zu einer Ausweitung ihres Direktionsrechts (Arbeitsgericht Lüneburg, 4 Ca 239/12).

 

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