Bewertungsgesetz (BewG) : Grundvermögen
Bewertungsgesetz (BewG) : Grundvermögen
Bewertungsgesetz:
Inhaltsübersicht
Erster Teil
Allgemeine Bewertungsvorschriften
Allgemeine Bewertungsvorschriften
Zweiter Teil
Besondere Bewertungsvorschriften
Besondere Bewertungsvorschriften
§ 17 Geltungsbereich
§ 18 Vermögensarten
Erster Abschnitt
Einheitsbewertung
Einheitsbewertung
Zweiter Abschnitt
Sondervorschriften und Ermächtigungen
Sondervorschriften und Ermächtigungen
Dritter Abschnitt
Vorschriften für die Bewertung von Vermögen in dem in Artikel 3 des Einigungsvertrages genannten Gebiet
Vorschriften für die Bewertung von Vermögen in dem in Artikel 3 des Einigungsvertrages genannten Gebiet
Vierter Abschnitt
Vorschriften für die Bewertung von Grundbesitz für die Grunderwerbsteuer ab 1. Januar 1997
Vorschriften für die Bewertung von Grundbesitz für die Grunderwerbsteuer ab 1. Januar 1997
Fünfter Abschnitt
Gesonderte Feststellungen
Gesonderte Feststellungen
Sechster Abschnitt
Vorschriften für die Bewertung von Grundbesitz, von nicht notierten Anteilen an Kapitalgesellschaften und von Betriebsvermögen für die Erbschaftsteuer ab 1. Januar 2009
Vorschriften für die Bewertung von Grundbesitz, von nicht notierten Anteilen an Kapitalgesellschaften und von Betriebsvermögen für die Erbschaftsteuer ab 1. Januar 2009
A.
Allgemeines
Allgemeines
B.
Land- und forstwirtschaftliches Vermögen
Land- und forstwirtschaftliches Vermögen
C.
Grundvermögen
Grundvermögen
I.
Allgemeines
Allgemeines
II.
Unbebaute Grundstücke
Unbebaute Grundstücke
III.
Bebaute Grundstücke
Bebaute Grundstücke
IV.
Sonderfälle
Sonderfälle
V.
Nachweis des niedrigeren gemeinen Werts
Nachweis des niedrigeren gemeinen Werts
D.
Nicht notierte Anteile an Kapitalgesellschaften und Betriebsvermögen
Nicht notierte Anteile an Kapitalgesellschaften und Betriebsvermögen
Siebenter Abschnitt
Bewertung des Grundbesitzes für die Grundsteuer ab 1. Januar 2022
Bewertung des Grundbesitzes für die Grundsteuer ab 1. Januar 2022
Dritter Teil
Schlussbestimmungen
Schlussbestimmungen