Gesetz über das Flaggenrecht der Seeschiffe und die Flaggenführung der Binnenschiffe (FlaggRG) : Flaggenrecht der Seeschiffe
Erster Abschnitt
Flaggenrecht der Seeschiffe
Flaggenrecht der Seeschiffe
1.
Recht zur Führung der Bundesflagge
Recht zur Führung der Bundesflagge
2.
Ausweis über die Berechtigung zur Führung der Bundesflagge
Ausweis über die Berechtigung zur Führung der Bundesflagge
3.
Verbot anderer Nationalflaggen, Ausnahmen
Verbot anderer Nationalflaggen, Ausnahmen
4.
Flaggenführung, Schiffsname und IMO-Schiffsidentifikationsnummer
Flaggenführung, Schiffsname und IMO-Schiffsidentifikationsnummer
5.
Verleihung der Befugnis zur Führung der Bundesflagge
Verleihung der Befugnis zur Führung der Bundesflagge
6.
Internationales Seeschiffahrtsregister
Internationales Seeschiffahrtsregister
7.
Stammdatendokumentation
Stammdatendokumentation
Zweiter Abschnitt
Flaggenführung der Binnenschiffe
Flaggenführung der Binnenschiffe
Dritter Abschnitt
Straf- und Bußgeldvorschriften
Straf- und Bußgeldvorschriften
Vierter Abschnitt
Übergangs- und Schlußbestimmungen
Übergangs- und Schlußbestimmungen