Verordnung über die Sicherheitsstufen und Sicherheitsmaßnahmen bei gentechnischen Arbeiten in gentechnischen Anlagen (GenTSV 2021) : Inhaltsübersicht

Verordnung über die Sicherheitsstufen und Sicherheitsmaßnahmen bei gentechnischen Arbeiten in gentechnischen Anlagen:

Inhaltsübersicht

Abschnitt 1
Allgemeine Vorschriften

§ 1Anwendungsbereich
§ 2Sicherheitsstufen und Sicherheitsmaßnahmen
§ 3Begriffsbestimmungen

Abschnitt 2
Grundlagen und Durchführung der Sicherheitseinstufung

§ 4Grundlagen der Risikobewertung und der Sicherheitseinstufung gentechnischer Arbeiten
§ 5Risikobewertung von Organismen
§ 6Veröffentlichung der Liste risikobewerteter Spender- und Empfängerorganismen
§ 7Biologische Sicherheitsmaßnahmen
§ 8Empfängerorganismen und Vektoren als Teil einer biologischen Sicherheitsmaßnahme
§ 9Grundsatz der Sicherheitseinstufung
§ 10Sicherheitseinstufung von gentechnischen Arbeiten mit Mikroorganismen
§ 11Sicherheitseinstufung von gentechnischen Arbeiten mit Tieren und Pflanzen
§ 12Gentechnische Arbeiten zur Herstellung von hochwirksamen Toxinen

Abschnitt 3
Sicherheitsmaßnahmen

§ 13Allgemeine Schutzpflicht, Arbeitsschutz
§ 14Sicherheitsmaßnahmen für Labor- und für Produktionsbereiche
§ 15Sicherheitsmaßnahmen für Gewächshäuser
§ 16Sicherheitsmaßnahmen für Tierräume
§ 17Allgemeine Arbeitssicherheitsmaßnahmen
§ 18Arbeitssicherheit bei Prüfung, Wartung und Veränderung von Anlagen, Apparaturen und Einrichtungen
§ 19Anpassung von Maßnahmen der Arbeitssicherheit und Überwachung des Arbeitsbereiches
§ 20Arbeitsmedizinische Präventionsmaßnahmen
§ 21Unterrichtung der Beschäftigten
§ 22Allgemeine Anforderungen an die Abwasser- und Abfallbehandlung
§ 23Abwasser- und Abfallbehandlung bei gentechnischen Arbeiten der Sicherheitsstufen 1 und 2
§ 24Entsorgung von Abwässern und Abfällen ohne Vorbehandlung bei gentechnischen Arbeiten der Sicherheitsstufen 1 und 2
§ 25Inaktivierung von gentechnisch veränderten Organismen vor der Abwasser- oder Abfallentsorgung
§ 26Abwasser- und Abfallbehandlung bei gentechnischen Arbeiten der Sicherheitsstufen 3 und 4

Abschnitt 4
Projektleiter

§ 27Verantwortlichkeiten des Projektleiters
§ 28Sachkunde des Projektleiters

Abschnitt 5
Beauftragter für die Biologische Sicherheit

§ 29Bestellung eines Beauftragten für die Biologische Sicherheit
§ 30Sachkunde des Beauftragten für die Biologische Sicherheit
§ 31Aufgaben des Beauftragten für die Biologische Sicherheit
§ 32Pflichten des Betreibers gegenüber dem Beauftragten für die Biologische Sicherheit

Abschnitt 6
Ordnungswidrigkeiten

§ 33Ordnungswidrigkeiten

Anlage 1Allgemeine Kriterien für die Risikobewertung
Anlage 2Sicherheitsmaßnahmen für Labor- und Produktionsbereiche
Anlage 3Sicherheitsmaßnahmen für Gewächshäuser
Anlage 4Sicherheitsmaßnahmen für Tierräume