Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (GG) : Eingangsformel
Eingangsformel
Der Parlamentarische Rat hat am 23. Mai 1949 in Bonn am Rhein in öffentlicher Sitzung festgestellt, daß das am 8. Mai des Jahres 1949 vom Parlamentarischen Rat beschlosseneGrundgesetz für die Bundesrepublik Deutschlandin der Woche vom 16. bis 22. Mai 1949 durch die Volksvertretungen von mehr als Zweidritteln der beteiligten deutschen Länder angenommen worden ist.
Auf Grund dieser Feststellung hat der Parlamentarische Rat, vertreten durch seine Präsidenten, das Grundgesetz ausgefertigt und verkündet.
Das Grundgesetz wird hiermit gemäß Artikel 145 Abs. 3 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht:
Auf Grund dieser Feststellung hat der Parlamentarische Rat, vertreten durch seine Präsidenten, das Grundgesetz ausgefertigt und verkündet.
Das Grundgesetz wird hiermit gemäß Artikel 145 Abs. 3 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht:
Präambel
I.
Die Grundrechte
Die Grundrechte
II.
Der Bund und die Länder
Der Bund und die Länder
III.
Der Bundestag
Der Bundestag
IV.
Der Bundesrat
Der Bundesrat
IV a.
Gemeinsamer Ausschuß
Gemeinsamer Ausschuß
V.
Der Bundespräsident
Der Bundespräsident
VI.
Die Bundesregierung
Die Bundesregierung
VII.
Die Gesetzgebung des Bundes
Die Gesetzgebung des Bundes
VIII.
Die Ausführung der Bundesgesetze und die Bundesverwaltung
Die Ausführung der Bundesgesetze und die Bundesverwaltung
VIIIa.
Gemeinschaftsaufgaben, Verwaltungszusammenarbeit
Gemeinschaftsaufgaben, Verwaltungszusammenarbeit
IX.
Die Rechtsprechung
Die Rechtsprechung
X.
Das Finanzwesen
Das Finanzwesen
X a.
Verteidigungsfall
Verteidigungsfall
XI.
Übergangs- und Schlußbestimmungen
Übergangs- und Schlußbestimmungen