Gesetz über den Schutz von Marken und sonstigen Kennzeichen (MarkenG) : Anwendungsbereich
Gesetz über den Schutz von Marken und sonstigen Kennzeichen (MarkenG) : Anwendungsbereich
Gesetz über den Schutz von Marken und sonstigen Kennzeichen: Inhaltsverzeichnis
Gewerblicher Rechtsschutz, Markenrecht, Markenfähigkeit, Schranken des Markenschutzes, Strafrecht
Inhaltsübersicht
Teil 1
Anwendungsbereich
Anwendungsbereich
§ 1 Geschützte Marken und sonstige Kennzeichen
Nach diesem Gesetz werden geschützt:
- 1.
Marken, - 2.
geschäftliche Bezeichnungen, - 3.
geographische Herkunftsangaben.
§ 2 Anwendung anderer Vorschriften
Der Schutz von Marken, geschäftlichen Bezeichnungen und geographischen Herkunftsangaben nach diesem Gesetz schließt die Anwendung anderer Vorschriften zum Schutz dieser Kennzeichen nicht aus.
Teil 2
Voraussetzungen, Inhalt und Schranken des Schutzes von Marken und geschäftlichen Bezeichnungen, Übertragung und Lizenz
Voraussetzungen, Inhalt und Schranken des Schutzes von Marken und geschäftlichen Bezeichnungen, Übertragung und Lizenz
Teil 3
Verfahren in Markenangelegenheiten
Verfahren in Markenangelegenheiten
Teil 4
Kollektivmarken
Kollektivmarken
Teil 5
Gewährleistungsmarken
Gewährleistungsmarken
Teil 6
Schutz von Marken nach dem Protokoll zum Madrider Markenabkommen; Unionsmarken
Schutz von Marken nach dem Protokoll zum Madrider Markenabkommen; Unionsmarken
Teil 7
Geographische Herkunftsangaben
Geographische Herkunftsangaben
Teil 8
Verfahren in Kennzeichenstreitsachen
Verfahren in Kennzeichenstreitsachen
Teil 9
Straf- und Bußgeldvorschriften, Beschlagnahme bei der Einfuhr und Ausfuhr
Straf- und Bußgeldvorschriften, Beschlagnahme bei der Einfuhr und Ausfuhr
Teil 10
Übergangsvorschriften
Übergangsvorschriften