Verordnung über die Ermittlung der zulässigen Miete für preisgebundene Wohnungen (NMV 1970) : Inhaltsübersicht
Inhaltsübersicht
Teil I | |||
Allgemeine Vorschriften | |||
§ 1 | Anwendungsbereich der Verordnung | ||
§ 2 | Anwendung der Zweiten Berechnungsverordnung | ||
Teil II | |||
Zulässige Miete für öffentlich geförderte Wohnungen | |||
1. | Abschnitt: Ermittlung der Kostenmiete | ||
§ 3 | Erstmalige Ermittlung der Kostenmiete | ||
§ 4 | Erhöhung der Kostenmiete infolge Erhöhung der laufenden Aufwendungen | ||
§ 5 | Senkung der Kostenmiete infolge Verringerung der laufenden Aufwendungen | ||
§ 5a | Änderung der Kostenmiete infolge Änderung der Wirtschaftseinheit | ||
§ 6 | Erhöhung der Kostenmiete wegen baulicher Änderungen | ||
§ 7 | Kostenmiete nach Schaffung neuer Wohnungen durch Ausbau oder Erweiterung des Gebäudes | ||
§ 8 | Kostenmiete nach Wohnungsvergrößerung | ||
§ 8a | Kostenmiete in Fällen, in denen nur noch ein Teil der Wohnungen als öffentlich gefördert gilt | ||
§ 9 | Zusatzberechnung, Auszug aus der Wirtschaftlichkeitsberechnung | ||
§ 10 | Mieterleistungen | ||
2. | Abschnitt: Ermittlung der Vergleichsmiete | ||
§ 11 | Erstmalige Bestimmung der Vergleichsmiete | ||
§ 12 | Änderung der Vergleichsmiete infolge Änderung der laufenden Aufwendungen | ||
§ 13 | Erhöhung der Vergleichsmiete wegen baulicher Änderungen | ||
§ 14 | Vergleichsmiete nach Ausbau von Zubehörräumen und Wohnungsvergrößerung | ||
§ 15 | Übergang von der Vergleichsmiete zur Kostenmiete | ||
Teil III | |||
Zulässige Miete für preisgebundene steuerbegünstigte und frei finanzierte Wohnungen | |||
§ 16 | Ermittlung der Kostenmiete für Wohnungen, die mit Wohnungsfürsorgemitteln gefördert sind | ||
§ 17 | Ermittlung der Kostenmiete für Wohnungen, die mit Aufwendungszuschüssen oder Aufwendungsdarlehen gefördert sind | ||
§ 18 | Ermittlung der Vergleichsmiete für Wohnungen, die mit Aufwendungszuschüssen oder Aufwendungsdarlehen gefördert sind | ||
§ 19 | (weggefallen) | ||
Teil IV | |||
Umlagen, Zuschläge und Vergütungen | |||
§ 20 | Umlagen neben der Einzelmiete | ||
§ 21 | Umlegung der Kosten der Wasserversorgung und der Entwässerung | ||
§ 22 | Umlegung der Kosten der Versorgung mit Wärme und Warmwasser | ||
§ 22a | Umlegung der Kosten der Müllbeseitigung | ||
§ 23 | Umlegung der Kosten des Betriebs der zentralen Brennstoffversorgungsanlage | ||
§ 23a | (weggefallen) | ||
§ 23b | (weggefallen) | ||
§ 24 | Umlegung der Kosten des Betriebs von Aufzügen | ||
§ 24a | Umlegung der Kosten des Betriebs der mit einem Breitbandkabelnetz verbundenen privaten Verteilanlage und der Gemeinschafts-Antennenanlage | ||
§ 25 | Umlegung der Betriebs- und Instandhaltungskosten der Einrichtungen für die Wäschepflege | ||
§ 25a | Umlageausfallwagnis | ||
§ 25b | (weggefallen) | ||
§ 26 | Zuschläge neben der Einzelmiete | ||
§ 27 | Vergütungen neben der Einzelmiete | ||
§ 28 | Umlagen, Zuschläge und Vergütungen neben der Vergleichsmiete | ||
Teil V | |||
Schlußvorschriften | |||
§ 29 | Auskunftspflicht des Vermieters | ||
§ 30 | Entsprechende Anwendung der Mietvorschriften | ||
§ 31 | Zulässige Miete für Untervermietung | ||
§ 32 | Vom Rechtsnachfolger zu vertretende Umstände | ||
§ 33 | (weggefallen) | ||
§ 34 | Überleitungsvorschrift | ||
§ 35 | Sondervorschrift für Berlin | ||
§ 36 | Berlin-Klausel | ||
§ 37 | Geltung im Saarland | ||
§ 38 | (Inkrafttreten) |
Teil I
Allgemeine Vorschriften
Allgemeine Vorschriften
Teil II
Zulässige Miete für öffentlich geförderte Wohnungen
Zulässige Miete für öffentlich geförderte Wohnungen
Teil III
Zulässige Miete für preisgebundene steuerbegünstigte und frei finanzierte Wohnungen
Zulässige Miete für preisgebundene steuerbegünstigte und frei finanzierte Wohnungen
Teil IV
Umlagen, Zuschläge und Vergütungen
Umlagen, Zuschläge und Vergütungen
Teil V
Schlußvorschriften
Schlußvorschriften