Personenstandsgesetz (PStG) : Fortführung des Sterberegisters; Todeserklärungen
Beratung vor und nach der Eheschließung, Allgemeines, Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz - AGG -, Anfechtung der Vaterschaft; Fragen der Adoption, Elterliches Sorgerecht und Umgangsrecht
§ 32 Fortführung
Zum Sterbeeintrag werden Folgebeurkundungen über Berichtigungen aufgenommen. Auf die Todeserklärung und die gerichtliche Feststellung der Todeszeit wird hingewiesen.
§ 33 Todeserklärungen
Ausfertigungen der Beschlüsse über Todeserklärungen und gerichtliche Feststellungen der Todeszeit werden von dem Standesamt I in Berlin in einer Sammlung dauernd aufbewahrt.