Gesetz über die Rechtsstellung der Soldaten (SG) : Reservewehrdienstverhältnis
Wirtschaftsrecht, Versicherungsrecht, Arbeitsunfähigkeit / Krankheit, Sozialrecht, Steuerrecht
§ 58a Reservewehrdienstverhältnis
Die Rechtsstellung der Soldaten in einem Reservewehrdienstverhältnis wird durch das Reservistengesetz geregelt.