Verordnung zur Durchführung der Vorschriften über Steuerberater, Steuerbevollmächtigte und Berufsausübungsgesellschaften (StBDV) : Eingangsformel
Eingangsformel
Auf Grund des § 158 des Steuerberatungsgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 4. November 1975 (BGBl. I S. 2735) verordnet die Bundesregierung nach Anhören der Bundessteuerberaterkammer mit Zustimmung des Bundesrates:
Erster Teil
Prüfungsordnung für Steuerberater und Steuerbevollmächtigte
Prüfungsordnung für Steuerberater und Steuerbevollmächtigte
Zweiter Teil
Bestellung als Steuerberater oder Steuerbevollmächtigter
Bestellung als Steuerberater oder Steuerbevollmächtigter
Dritter Teil
Anerkennung als Berufsausübungsgesellschaft
Anerkennung als Berufsausübungsgesellschaft
Vierter Teil
Verleihung der Berechtigung zur Führung der Bezeichnung "Landwirtschaftliche Buchstelle"
Verleihung der Berechtigung zur Führung der Bezeichnung "Landwirtschaftliche Buchstelle"
Fünfter Teil
(weggefallen)
(weggefallen)
Sechster Teil
Berufshaftpflichtversicherung
Berufshaftpflichtversicherung
Siebter Teil
Übergangs- und Schlußvorschriften
Übergangs- und Schlußvorschriften