Gesetz über den Vollzug der Freiheitsstrafe und der freiheitsentziehenden Maßregeln der Besserung und Sicherung (StVollzG) : Anwendungsbereich
Insolvenzrecht, Allgemeines, Widerstand gegen die Staatsgewalt, Urkundenfälschung, Strafrecht
§ 1
Dieses Gesetz regelt den Vollzug der Freiheitsstrafe in Justizvollzugsanstalten und der freiheitsentziehenden Maßregeln der Besserung und Sicherung.