Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO 2012) : § 32d Kurvenlaufeigenschaften
Inhaltsübersicht
A.
Personen (weggefallen)
Personen (weggefallen)
B.
Fahrzeuge
Fahrzeuge
I.
Zulassung von Fahrzeugen im Allgemeinen
Zulassung von Fahrzeugen im Allgemeinen
II.
Betriebserlaubnis und Bauartgenehmigung
Betriebserlaubnis und Bauartgenehmigung
IIa.
Pflichtversicherung (weggefallen)
Pflichtversicherung (weggefallen)
III.
Bau- und Betriebsvorschriften
Bau- und Betriebsvorschriften
1.
Allgemeine Vorschriften
Allgemeine Vorschriften
2.
Kraftfahrzeuge und ihre Anhänger
Kraftfahrzeuge und ihre Anhänger
§ 32 Abmessungen von Fahrzeugen und Fahrzeugkombinationen
§ 32a Mitführen von Anhängern
§ 32b Unterfahrschutz
§ 32c Seitliche Schutzvorrichtungen
§ 32d Kurvenlaufeigenschaften
(1) Die gezogene Anhängelast darf bei
- 1.
Personenkraftwagen, ausgenommen solcher nach Nummer 2, und Lastkraftwagen, ausgenommen solcher nach Nummer 3, weder das zulässige Gesamtgewicht, - 2.
Personenkraftwagen, die gemäß der Definition in Anhang II der Richtlinie 70/156/EWG Geländefahrzeuge sind, weder das 1,5fache des zulässigen Gesamtgewichts, - 3.
Lastkraftwagen in Zügen mit durchgehender Bremsanlage weder das 1,5fache des zulässigen Gesamtgewichts
(2) Hinter Krafträdern und Personenkraftwagen dürfen Anhänger ohne ausreichende eigene Bremse nur mitgeführt werden, wenn das ziehende Fahrzeug Allradbremse und der Anhänger nur eine Achse hat; Krafträder gelten trotz getrennter Bedienungseinrichtungen für die Vorderrad- und Hinterradbremse als Fahrzeuge mit Allradbremse, Krafträder mit Beiwagen jedoch nur dann, wenn auch das Beiwagenrad eine Bremse hat. Werden einachsige Anhänger ohne bauartbedingt ausreichende eigene Bremse mitgeführt, so darf die Anhängelast höchstens die Hälfte des um 75 kg erhöhten Leergewichts des ziehenden Fahrzeugs, aber nicht mehr als 750 kg betragen.
(2a) Die Absätze 1 und 2 gelten nicht für das Abschleppen von betriebsunfähigen Fahrzeugen.
(3) Das Leergewicht ist das Gewicht des betriebsfertigen Fahrzeugs ohne austauschbare Ladungsträger (Behälter, die dazu bestimmt und geeignet sind, Ladungen aufzunehmen und auf oder an verschiedenen Trägerfahrzeugen verwendet zu werden, wie Container, Wechselbehälter), aber mit zu 90 Prozent gefüllten eingebauten Kraftstoffbehältern und zu 100 Prozent gefüllten Systemen für andere Flüssigkeiten (ausgenommen Systeme für gebrauchtes Wasser) einschließlich des Gewichts aller im Betrieb mitgeführten Ausrüstungsteile (zum Beispiel Ersatzräder und -bereifung, Ersatzteile, Werkzeug, Wagenheber, Feuerlöscher, Aufsteckwände, Planengestell mit Planenbügeln und Planenlatten oder Planenstangen, Plane, Gleitschutzeinrichtungen, Belastungsgewichte), bei anderen Kraftfahrzeugen als Kraftfahrzeugen nach § 30a Absatz 3 zuzüglich 75 kg als Fahrergewicht. Austauschbare Ladungsträger, die Fahrzeuge miteinander verbinden oder Zugkräfte übertragen, sind Fahrzeugteile.
§ 32e Schutzstrukturen an land- oder forstwirtschaftlichen Zugmaschinen
§ 33 Schleppen von Fahrzeugen
§ 34 Achslast und Gesamtgewicht
§ 34a Besetzung, Beladung und Kennzeichnung von Kraftomnibussen
§ 34b Laufrollenlast und Gesamtgewicht von Gleiskettenfahrzeugen
§ 35 Motorleistung
§ 35a Sitze, Sicherheitsgurte, Rückhaltesysteme, Rückhalteeinrichtungen für Kinder, Rollstuhlnutzer und Rollstühle
§ 35b Einrichtungen zum sicheren Führen der Fahrzeuge
§ 35c Heizung und Lüftung
§ 35d Einrichtungen zum Auf- und Absteigen an Fahrzeugen und Betätigungsraum
§ 35e Türen
§ 35f Notausstiege in Kraftomnibussen
§ 35g Feuerlöscher in Kraftomnibussen
§ 35h Erste-Hilfe-Material in Kraftfahrzeugen
§ 35i Gänge, Anordnung von Fahrgastsitzen und Beförderung von Fahrgästen in Kraftomnibussen
§ 35j Brennverhalten der Innenausstattung bestimmter Kraftomnibusse
§ 36 Bereifung und Laufflächen
§ 36a Radabdeckungen, Ersatzräder
§ 37 Gleitschutzeinrichtungen und Schneeketten
§ 38 Lenkeinrichtung
§ 38a Sicherungseinrichtungen gegen unbefugte Benutzung von Kraftfahrzeugen
§ 38b Fahrzeug-Alarmsysteme
§ 39 Rückwärtsgang
§ 39a Betätigungseinrichtungen, Kontrollleuchten und Anzeiger
§ 40 Scheiben, Scheibenwischer, Scheibenwascher, Entfrostungs- und Trocknungsanlagen für Scheiben
§ 41 Bremsen und Unterlegkeile
§ 41a Druckgasanlagen und Druckbehälter
§ 41b Automatischer Blockierverhinderer
§ 42 Anhängelast hinter Kraftfahrzeugen und Leergewicht
§ 43 Einrichtungen zur Verbindung von Fahrzeugen
§ 44 Stützeinrichtung und Stützlast
§ 45 Kraftstoffbehälter
§ 46 Kraftstoffleitungen
§ 47 Abgase
§ 47a (weggefallen)
§ 47b (weggefallen)
§ 47c Ableitung von Abgasen
§ 47d Kohlendioxidemissionen, Kraftstoffverbrauch, Reichweite, Stromverbrauch
§ 47e Genehmigung, Nachrüstung und Nachfüllen von Klimaanlagen
§ 47f Kraftstoffe, emissionsbedeutsame Betriebsstoffe und Systeme zur Verringerung der Stickoxid-Emissionen
§ 48 Emissionsklassen für Kraftfahrzeuge
§ 49 Geräuschentwicklung und Schalldämpferanlage
§ 49a Lichttechnische Einrichtungen, allgemeine Grundsätze
§ 50 Scheinwerfer für Fern- und Abblendlicht
§ 51 Begrenzungsleuchten, vordere Rückstrahler, Spurhalteleuchten
§ 51a Seitliche Kenntlichmachung
§ 51b Umrissleuchten
§ 51c Parkleuchten, Park-Warntafeln
§ 52 Zusätzliche Scheinwerfer und Leuchten
§ 52a Rückfahrscheinwerfer
§ 53 Schlussleuchten, Bremsleuchten, Rückstrahler
§ 53a Warndreieck, Warnleuchte, Warnblinkanlage, Warnweste
§ 53b Ausrüstung und Kenntlichmachung von Anbaugeräten und Hubladebühnen
§ 53c Tarnleuchten
§ 53d Nebelschlussleuchten
§ 54 Fahrtrichtungsanzeiger
§ 54a Innenbeleuchtung in Kraftomnibussen
§ 54b Windsichere Handlampe
§ 55 Einrichtungen für Schallzeichen
§ 55a Elektromagnetische Verträglichkeit
§ 56 Spiegel und andere Einrichtungen für indirekte Sicht
§ 57 Geschwindigkeitsmessgerät und Wegstreckenzähler
§ 57a Fahrtschreiber und Kontrollgerät
§ 57b Prüfung der Fahrtenschreiber und Kontrollgeräte
§ 57c Ausrüstung von Kraftfahrzeugen mit Geschwindigkeitsbegrenzern und ihre Benutzung
§ 57d Einbau und Prüfung von Geschwindigkeitsbegrenzern
§ 58 Geschwindigkeitsschilder
§ 59 Fabrikschilder, sonstige Schilder, Fahrzeug-Identifizierungsnummer
§ 59a Nachweis der Übereinstimmung mit der Richtlinie 96/53/EG
§ 60 (weggefallen)
§ 60a (weggefallen)
§ 61 Halteeinrichtungen für Beifahrer sowie Fußstützen und Ständer von zweirädrigen Kraftfahrzeugen
§ 61a Besondere Vorschriften für Anhänger hinter Fahrrädern mit Hilfsmotor
§ 62 Elektrische Einrichtungen von elektrisch angetriebenen Kraftfahrzeugen
3.
Andere Straßenfahrzeuge
Andere Straßenfahrzeuge
C.
Durchführungs-,Bußgeld- und Schlussvorschriften
Durchführungs-,Bußgeld- und Schlussvorschriften