Gesetz über Urheberrecht und verwandte Schutzrechte (UrhG) : Allgemeines
Gesetz über Urheberrecht und verwandte Schutzrechte (UrhG) : Allgemeines
Gesetz über Urheberrecht und verwandte Schutzrechte:
Inhaltsübersicht
Teil 1
Urheberrecht
Urheberrecht
Abschnitt 1
Allgemeines
Allgemeines
Abschnitt 2
Das Werk
Das Werk
Abschnitt 3
Der Urheber
Der Urheber
Abschnitt 4
Inhalt des Urheberrechts
Inhalt des Urheberrechts
Unterabschnitt 1
Allgemeines
Allgemeines
§ 11 Allgemeines
Das Urheberrecht schützt den Urheber in seinen geistigen und persönlichen Beziehungen zum Werk und in der Nutzung des Werkes. Es dient zugleich der Sicherung einer angemessenen Vergütung für die Nutzung des Werkes.
Unterabschnitt 2
Urheberpersönlichkeitsrecht
Urheberpersönlichkeitsrecht
Unterabschnitt 3
Verwertungsrechte
Verwertungsrechte
Unterabschnitt 4
Sonstige Rechte des Urhebers
Sonstige Rechte des Urhebers
Abschnitt 5
Rechtsverkehr im Urheberrecht
Rechtsverkehr im Urheberrecht
Abschnitt 6
Schranken des Urheberrechts durch gesetzlich erlaubte Nutzungen
Schranken des Urheberrechts durch gesetzlich erlaubte Nutzungen
Abschnitt 7
Dauer des Urheberrechts
Dauer des Urheberrechts
Abschnitt 8
Besondere Bestimmungen für Computerprogramme
Besondere Bestimmungen für Computerprogramme
Teil 2
Verwandte Schutzrechte
Verwandte Schutzrechte
Teil 3
Besondere Bestimmungen für Filme
Besondere Bestimmungen für Filme
Teil 4
Gemeinsame Bestimmungen für Urheberrecht und verwandte Schutzrechte
Gemeinsame Bestimmungen für Urheberrecht und verwandte Schutzrechte
Teil 5
Anwendungsbereich, Übergangs- und Schlussbestimmungen
Anwendungsbereich, Übergangs- und Schlussbestimmungen