Gesetz über die Erstellung, Billigung und Veröffentlichung des Prospekts, der beim öffentlichen Angebot von Wertpapieren oder bei der Zulassung von Wertpapieren zum Handel an einem organisierten Markt zu veröffentlichen ist (WpPG) : Inhaltsübersicht
Anlegerrecht, Versicherungsrecht, Prospekthaftung, allgemein
Abschnitt 1
Anwendungsbereich und Begriffsbestimmungen
§ 1 | Anwendungsbereich |
§ 2 | Begriffsbestimmungen |
Abschnitt 2
Ausnahmen
von der Prospektpflicht und
Regelungen zum Wertpapier-Informationsblatt
von der Prospektpflicht und
Regelungen zum Wertpapier-Informationsblatt
§ 3 | Ausnahmen von der Verpflichtung zur Veröffentlichung eines Prospekts |
§ 4 | Wertpapier-Informationsblatt; Verordnungsermächtigung |
§ 5 | Übermittlung des Wertpapier-Informationsblatts an die Bundesanstalt; Frist und Form der Veröffentlichung |
§ 6 | Einzelanlageschwellen für nicht qualifizierte Anleger |
§ 7 | Werbung für Angebote, für die ein Wertpapier-Informationsblatt zu veröffentlichen ist |
Abschnitt 3
Prospekthaftung und Haftung
bei Wertpapier-Informationsblättern
bei Wertpapier-Informationsblättern
§ 8 | Prospektverantwortliche |
§ 9 | Haftung bei fehlerhaftem Börsenzulassungsprospekt |
§ 10 | Haftung bei sonstigem fehlerhaften Prospekt |
§ 11 | Haftung bei fehlerhaftem Wertpapier-Informationsblatt |
§ 12 | Haftungsausschluss bei fehlerhaftem Prospekt |
§ 13 | Haftungsausschluss bei fehlerhaftem Wertpapier-Informationsblatt |
§ 14 | Haftung bei fehlendem Prospekt |
§ 15 | Haftung bei fehlendem Wertpapier-Informationsblatt |
§ 16 | Unwirksame Haftungsbeschränkung; sonstige Ansprüche |
Abschnitt 4
Zuständige Behörde und Verfahren
§ 17 | Zuständige Behörde |
§ 18 | Befugnisse der Bundesanstalt |
§ 19 | Verschwiegenheitspflicht |
§ 20 | Sofortige Vollziehung |
Abschnitt 5
Sonstige Vorschriften
§ 21 | Anerkannte Sprache |
§ 22 | Elektronische Einreichung, Aufbewahrung |
§ 23 | Gebühren und Auslagen |
§ 24 | Bußgeldvorschriften |
§ 25 | Maßnahmen bei Verstößen |
§ 26 | Datenschutz |
§ 27 | Übergangsbestimmungen zur Aufhebung des Verkaufsprospektgesetzes |
§ 28 | Übergangsbestimmungen zum Gesetz zur weiteren Ausführung der EU-Prospektverordnung und zur Änderung von Finanzmarktgesetzen |
§§ 28a - 31 | (weggefallen) |
§ 32 | Auskunftspflicht von Wertpapierdienstleistungsunternehmen |