Abdingbarkeit
Abdingbarkeit
Unter Abdingbarkeit versteht man die Möglichkeit, rechtliche Regelungen durch vertragliche Vereinbarungen zu ändern oder aufzuheben. Man nennt die Abdingbarkeit auch Dispositivität. Gegenstück dazu ist die Unabdingbarkeit (zwingendes Recht), also Regelungen, von denen die Vertragsparteien nicht abweichen können.