Abtretung

Abtretung

17.08.2008
beiRechtsanwalt Dirk Streifler - Partner
Die Abtretung wird in den §§ 398 ff. BGB geregelt und ist ein gegenseitiger Vertrag, bei dem der Gläubiger einer Forderung (Zedent) die Forderung auf seinen Vertragspartner (Zessionär) überträgt. Sie ist das Verfügungsgeschäft, dem etwa ein Kaufvertrag als Verpflichtungsgeschäft zu Grunde liegen kann.




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