Abwehrklage

Abwehrklage

17.08.2008
beiRechtsanwalt Dirk Streifler - Partner
Die Abwehrklage ist eine zivilrechtliche Klage, welche nicht gesetzlich geregelt ist und auf die Unterlassung oder Beseitigung einer Rechtsgutsverletzung abzielt. Man bezeichnet die Abwehrklage auch als Unterlassungsklage.


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