actio libera in causa

actio libera in causa

17.08.2008
beiRechtsanwalt Dirk Streifler - Partner
Der Begriff actio libera in causa stammt aus dem lateinischen und bedeutet wörtlich übersetzt "Handlung frei im Grund". Es ist ein gewohnheitsrechtlich entwickelter Grundsatz aus dem Strafrecht, welcher die "vorverlegte Verantwortlichkeit" eines Täters bezeichnet. Danach kann ein Täter, der vorsätzlich eine Schuldunfähigkeit herbeiführt, etwa durch den extremen Konsum von Alkohol, um eine Straftat zu begehen, dennoch zur Verantwortung gezogen werden.

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