Allgemeinverbindlichkeitserklärung (eines Tarifvertrages)

Allgemeinverbindlichkeitserklärung (eines Tarifvertrages)

19.09.2006
beiRechtsanwalt Dirk Streifler - Partner

Grundsätzlich sind nur die Tarifvertragsparteien an die Geltung eines bestehenden Tarifvertrages gebunden. Der Tarifvertragkann jedoch durch den Bundesminister für Arbeit aufgrund des Antrageseiner Tarifpartei für allgemeinverbindlich erklärt werden. Der Tarifvertrag entfaltet dann normative Wirkung, d.h. er gilt für alle in seinem Geltungsbereich bestehenden Arbeitsverhältnisse.


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