Antidiskriminierungsgesetz

Antidiskriminierungsgesetz

11.10.2006
beiRechtsanwalt Dirk Streifler - Partner

Am 18.08.2006 ist das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz(AGG) in Kraft getreten. Die Zielsetzung des Gesetzes besteht darin,Benachteiligungen aus Gründen derRasse, der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion, der Weltanschauung,der Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität zu verhindern oder zubeseitigen. Das Gesetzwird daher umgangssprachlich auch als Antidiskriminierungsgesetz bezeichnet.


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