Arbeitnehmerähnlicher Selbständiger

Arbeitnehmerähnlicher Selbständiger

03.08.2008
beiRechtsanwalt Dirk Streifler - Partner

Ein arbeitnehmerähnlicher Selbständiger ist jemand, der Alleinunternehmer ist bzw. keine sozialversicherungspflichtige Beschäftigte hat und nur für einen Auftraggeber tätig ist. Insofern besteht regelmäßig trotz einer Unternehmertätigkeit eine Abhängigkeit zu dessen einzigen Auftraggeber, die vergleichbar ist mit der Abhängigkeit zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber.

Diese arbeitnehmerähnlichen Selbständigen erklärt der Gesetzgeber für sozial schutzbedürftig und unterwirft sie grundsätzlich der gesetzlichen Rentenversicherung. Von anderen Bereichen der Sozialversicherung (Kranken-, Pflege-, Arbeitslosen- und Unfallversicherung) ist der arbeitnehmerähnliche Selbständige befreit.
 

 

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