Arbeitslosmeldung

Arbeitslosmeldung

03.08.2008
beiRechtsanwalt Dirk Streifler - Partner

Die Arbeitslosmeldung dient der Sicherung finanzieller Ansprüche sowie der Unterstützung zur Suche nach einem neuen Arbeitsplatz durch die Agentur für Arbeit. Sie ist eine Voraussetzung für den Bezug von Arbeitslosengeld. Die Meldung der Arbeitslosigkeit hat spätestens am ersten Tag der Arbeitslosigkeit und frühestens drei Monate vor Eintritt der Arbeitslosigkeit zu erfolgen.

Rechtsanwalt Dirk Streifler - Partner

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