Arbeitsunfall

Arbeitsunfall

19.09.2006
beiRechtsanwalt Dirk Streifler - Partner

Hierunter versteht man ein zeitlich  begrenztes, von außen auf den Körper einwirkendes Ereignis, dass zu einem Gesundheitsschaden oder zum Tod führt. Der Arbeitsunfall muss sich  infolge der ausgeübten Tätigkeit ereignet haben. Hierunter fällt auch die Zurücklegung des Arbeitsweges. Die Haftung des Arbeitgebers ist bei einem Arbeitsunfall auf Vorsatz beschränkt, der Arbeitnehmer hat jedoch Ansprüche aus der gesetzlichen Unfallversicherung.



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