Aufhebungsvertrag

Aufhebungsvertrag

31.08.2006
beiRechtsanwalt Dirk Streifler - Partner

Durch Aufhebungsvertrag werden die gegenseitigen Forderungen aus einem Vertrag erlassen und ggf. Schadensersatzansprüche geregelt.

Ein einseitiger Widerruf, der Rücktritt, die Kündigung oder die Anfechtung setzen ein entsprechendes Gestaltungsrecht voraus. Greift ein solches nicht, ist der Abschluss eines Aufhebungsvertrages oftmals die interessengerechteste Lösung.

Vorsicht ist geboten, wenn durch einen Aufhebungsvertrag ein Arbeitsverhältnis beendet werden soll. Auch wenn dieser angemessene Regelungen für eine Entschädigung des Arbeitnehmers vorsieht, ist oftmals unter steuer- und sozialrechtlichen Gesichtspunkten eine Kündigungsfolgenvereinbarung der bessere Weg.


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