Basel II

Basel II

15.07.2006
beiRechtsanwalt Dirk Streifler - Partner
Ziel der Basler Eigenkapitalvereinbarung ist eine risikogerechter standardisierter Kreditvergabeprozess. Die Eigenkapitalvereinbarung hat die Schwerpunkte:
 
  1. Mindestkapitalanforderungen, mit denen das Messverfahren der Eigenkapitalvereinbarung von 1988 verfeinert werden soll,
 
  1. ein aufsichtsrechtliches Überprüfungsverfahren zwecks Beurteilung der angemessenen Eigenkapitalausstattung der Kreditinstitute sowie
 
  1. Marktdisziplin durch vermehrte Offenlegung. 
 
Erarbeitet wurde die neue Basler Eigenkapitalvereinbarung durch den Basler Ausschuss für Bankenaufsicht. Die beabsichtigte Neufassung der Eigenkapitalregelungen wird allerdings nur für einen kleinen Kreis von Kreditinstituten in der Bundesrepublik Deutschland verbindliche Rechtswirkung entfalten, da der Basler Ausschuss für Bankenaufsicht kein multinationales Gesetzgebungsorgan ist.


Rechtsanwalt Dirk Streifler - Partner

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