Beamte/Beamtenverhältnis

Beamte/Beamtenverhältnis

03.08.2008
beiRechtsanwalt Dirk Streifler - Partner

Beamte stehen in einem öffentlich-rechtlichen, gesetzlich besonders geregelten Dienst- und Treueverhältnis gegenüber dem Staat oder einer sonstigen juristischen Person des öffentlichen Rechts. Beamte nehmen Hoheitsaufgaben oder Aufgaben wahr, die der Sicherheit des Staates dienen.

Es bestehen unterschiedliche Beamtenverhältnisse:

  • Beamte auf Lebenszeit (hauptberuflich und auf Dauer als Beamte tätig)
  • Beamte auf Zeit (nur befristet hauptberuflich als Beamter tätig, z.B. Hochschulpräsident)
  • Beamte auf Probe (Beamte während einer Probezeit)
  • Beamte auf Widerruf ( früher überwiegend, heute nur selten Rechtsreferendare während des Vorbereitungsdienstes)

Voraussetzung für die Berufung in das Beamtenverhältnis ist, dass der/die Bewerber/-in Deutsche/r i.S.d Artikel 116 GG oder Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union besitzt. Zudem muss der/die Bewerber/in die Gewähr dafür besitzen, für die freiheitlich demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes einzutreten.

 

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