Befangenheit

Befangenheit

09.07.2008
beiRechtsanwalt Dirk Streifler - Partner
Befangenheit bedeutet, dass ein Verfahrensbeteiligter auf Grund einer persönlichen Motiv- oder Sachlage in seiner objektiven Urteilsfähigkeit eingeschränkt ist.

Ist ein begründeter Verdacht gegeben, kann ein Antrag auf Ablehnung dieser Personen wegen Besorgnis der Begangenheit gestellt werden.


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