Befristetes Arbeitsverhältnis

Befristetes Arbeitsverhältnis

03.08.2008
beiRechtsanwalt Dirk Streifler - Partner

Es handelt sich hierbei um ein Arbeitsverhältnis mit Befristung. Dem Arbeitsverhältnis liegt die arbeitsrechtliche Vereinbarung zu Grunde, dass der Arbeitsvertrag zu einem bestimmten Datum oder mit einem bestimmten Ereignis endet, ohne dass es einer besonderen Kündigung bedarf. Das befristete Arbeitsverhältnis ist bis zum Ablauf grundsätzlich nicht kündbar, eine davon abweichende Regelung ist zulässig.
 

 

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