Befristung
Befristung
09.07.2008
Rechtsanwalt für Zivilrecht und Wirtschaftsrecht - S&K Rechtsanwälte in Berlin-Mitte
Befristung
Befristung bezeichnet das Verknüpfen einer Rechtsfolge mit dem Eintritt eines sicheren künftigen Ereignisses. Die zivilrechtliche Befristung ist in § 163 BGB bestimmt.
Befristung
Befristung bezeichnet das Verknüpfen einer Rechtsfolge mit dem Eintritt eines sicheren künftigen Ereignisses.
Die zivilrechtliche Befristung ist in § 163 BGB bestimmt.
Die zivilrechtliche Befristung ist in § 163 BGB bestimmt.