Behandlungsfehler

Behandlungsfehler

04.11.2010
beiRechtsanwalt Dirk Streifler - Partner
Der Begriff des ärztlichen Behandlungsfehlers („Kunstfehler“) ist gesetzlich nicht definiert. Nach der Rechtsprechung handelt es sich um einen „Verstoß gegen die allgemeinen Grundsätze der ärztlichen Wissenschaft“. Es handelt sich also um ein unsachgemäßes und schädigendes Verhalten des Arztes, die Verletzung der gebotenen Sorgfalt, wobei sich die ärztlichen Sorgfaltspflichten aus dem entsprechenden medizinischen Standard herleiten.


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