Berufung

Berufung

09.07.2008
beiRechtsanwalt Dirk Streifler - Partner
Berufung ist ein Rechtsmittel, das grundsätzlich gegen erstinstanzliche Urteile eingelegt werden kann. Hierbei wird eine neue Tatsacheninstanz eröffnet, d.h. das Urteil wird in rechtlicher und tatsächlicher Hinsicht überprüft.

Eine Berufung ist für alle Gerichtszweige, außer der Finanzgerichtsbarkeit, vorgesehen.


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