Beschlussanfechtung (Verein)

Beschlussanfechtung (Verein)

25.05.2009
beiRechtsanwalt Dirk Streifler - Partner
Beschlüsse der Mitgliederversammlung können von einzelnen Vereinsmitgliedern oder Vereinsorganen angefochten werden. Dies kann jedoch nicht zeitlich unbegrenzt geschehen. Das OLG Saarbrücken (Az.: 1 U 450/07-142) hielt eine Frist von einem Monat für angemessen und begründete dies mit dem Interesse des Vereins an Rechtsklarheit und Rechtssicherheit.

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