Betriebsrat

Betriebsrat

19.09.2006
beiRechtsanwalt Dirk Streifler - Partner

Der Betriebsrat ist ein gesetzlicher Interessenvertreter der Belegschaft, er arbeitet vertrauensvoll mit dem Betrieb zum Wohl der Arbeitnehmer und des Betriebes zusammen. Der Betriebsrat wird für vier Jahre gewählt. Die Zahl der Betriebsratsmitglieder ist von der Betriebsgröße abhängig.


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