Bilanzrecht

Bilanzrecht

06.01.2012
beiRechtsanwalt Dirk Streifler - Partner
Das Bilanzrecht regelt die Aufstellung und den Inhalt eines Jahresabschlusses, vor allem aber die Buchführung und die Aufstellung von Bilanzen.

Jeder Kaufmann i.S. des Handelsgesetzbuches ist verpflichtet, Bücher zu führen und so die Lage seines Vermögens ersichtlich zu machen (vgl. § 238 HGB). Bei einer Bilanz handelt es sich um eine Gegenüberstellung von Einnahmen (Aktiva) und Ausgaben (Passiva).

Die betriebswirtschaftliche Handelsbilanz ist im Handelsgesetzbuch (§§ 265 - 335 HGB) geregelt. Hierdurch wird der wirtschaftliche Erfolg eines Unternehmens gemessen. Sie wird am Schluss eines jeweiligen Geschäftsjahres aufgestellt und erfolgt nach den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung.

Hiervon ist die steuerrechtliche Bilanz zu unterscheiden. Gewerbetreibende, die Bücher führen und regelmäßig Abschlüsse machen, haben mittels einer steuerrechtlichen Bilanz das Betriebsvermögen festzustellen. Die steuerrechtliche Bilanz dient der Ermittlung der objektiven wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit, wonach sich wiederum die Steuerpflicht bemisst (vgl. § 5 EStG).


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